Aktivierungsphase des besonderen elektronischen Notarpostfachs hat begonnen

Mit Bereitstellung der neuen Anwendung für das besondere elektronische Notarpostfach (beN) hat die Aktivierungsphase und damit die letzte Stufe der Einführung des beN begonnen.


Die neue beN-Anwendung dient in erster Linie der einmaligen Aktivierung der bereits Anfang 2018 eingerichteten besonderen elektronischen Notarpostfächer. Bei der Aktivierung wird das beN mit der Signaturkarte des Notars verknüpft. Dies führt dazu, dass Nachrichten elektronisch in schriftformersetzender Form auf einem sicheren Übermittlungsweg versandt werden können. In mehreren Wellen werden die Notarinnen und Notare in den 21 Notarkammerbezirken aufgefordert, die Anwendung zu installieren und ihr persönliches beN mit der Aktivierung in Betrieb zu nehmen.

Weitere Nachrichten

Errichtung originär elektronischer Urkunden im Präsenzverfahren: Ein weiterer Schritt zur Digitalisierung des Notariats und der Justiz

Der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung wurde heute durch das Bundesministerium der Justiz(…)
Mehr lesen

Die Bundesnotarkammer als Sachverständige im Bundestag

Am 29. Januar 2024 fand im Finanzausschusses des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz statt. Die(…)
Mehr lesen

Rat der Notariate der Europäischen Union feiert 30-jähriges Bestehen

Die Bundesnotarkammer gratuliert dem Rat der Notariate der Europäischen Union (CNUE).
Mehr lesen
XS
SM
MD
LG