Die Bundesnotarkammer als Sachverständige im Bundestag

Am 29. Januar 2024 fand im Finanzausschusses des Deutschen Bundestages die öffentliche Anhörung zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz statt. Die Bundesnotarkammer nahm daran als Sachverständige teil.


Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Finanzkriminalitätsbekämpfungsgesetz sieht die Schaffung einer neuen Behörde vor, um den Kampf gegen Geldwäsche effizient zu bündeln. Das neu zu errichtende Bundesamt zur Bekämpfung von Finanzkriminalität (BBF) soll ab 2025 seine Arbeit am Hauptstandort in Köln und einer Zweigstelle in Dresden aufnehmen. Seine Hauptaufgabe soll in der Verfolgung illegaler Finanzströme bestehen.

Im Rahmen der Anhörung wurde die Bundesnotarkammer als Sachverständige benannt und zum Immobilientransaktionsregister befragt. Der Gesetzentwurf sieht vor, Daten aus Immobiliengeschäften an zentraler Stelle im Immobilientransaktionsregister zu bündeln, um Geldwäsche im Immobiliensektor effektiv zu unterbinden. Die Bundesnotarkammer unterstützt die Einrichtung eines Immobilientransaktionsregisters. Lediglich im Detail sieht sie noch gewissen Verbesserungsbedarf. Als öffentliche Kontrollinstanz leisten Notarinnen und Notare bereits jetzt einen zentralen Beitrag zur Bekämpfung von Finanzkriminalität. Über 70 Prozent der Verdachtsmeldungen aus dem Nichtfinanzsektor werden von Notarinnen und Notaren abgegeben.

Die Anhörung wurde aufgezeichnet und kann hier aufgerufen werden. Der Beitrag der Bundesnotarkammer ist ab 01:00:24 zu finden.

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