Die neue beN-Anwendung dient in erster Linie der einmaligen Aktivierung der bereits Anfang 2018 eingerichteten besonderen elektronischen Notarpostfächer. Bei der Aktivierung wird das beN mit der Signaturkarte des Notars verknüpft. Dies führt dazu, dass Nachrichten elektronisch in schriftformersetzender Form auf einem sicheren Übermittlungsweg versandt werden können. In mehreren Wellen werden die Notarinnen und Notare in den 21 Notarkammerbezirken aufgefordert, die Anwendung zu installieren und ihr persönliches beN mit der Aktivierung in Betrieb zu nehmen.
Aktivierungsphase des besonderen elektronischen Notarpostfachs hat begonnen
Mit Bereitstellung der neuen Anwendung für das besondere elektronische Notarpostfach (beN) hat die Aktivierungsphase und damit die letzte Stufe der Einführung des beN begonnen.
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