Inbetriebnahme des Elektronischen Urkundenarchivs

Am 1. Januar 2022 wurde das Elektronische Urkundenarchiv erfolgreich in Betrieb genommen.


Die Bundesnotarkammer betreibt als Urkundenarchivbehörde das Elektronische Urkundenarchiv. Es besteht aus dem Urkundenverzeichnis, dem Verwahrungsverzeichnis und der elektronischen Urkundensammlung.

Am 1. Januar 2022 sind planmäßig das Urkundenverzeichnis und das Verwahrungsverzeichnis gestartet. Damit erfolgt die Dokumentation über notarielle Urkunds- und Verwahrungsgeschäfte nunmehr rein elektronisch. Ab dem 1. Juli 2022 wird zudem die elektronische Urkundensammlung in Betrieb genommen. Dann werden sämtliche notariellen Urkunden digitalisiert und für 100 Jahre elektronisch verwahrt. Das Elektronische Urkundenarchiv stellt damit einen weiteren Meilenstein bei der Digitalisierung des deutschen Notariats dar.

Alle Informationen zum Elektronischen Urkundenarchiv finden Sie unter https://www.elektronisches-urkundenarchiv.de.

Weitere Nachrichten

Ausbau des Zentralen Vorsorgeregisters: Elektronische Abschriften der Vorsorgedokumente stärken Selbstbestimmung und entlasten Gerichte und Ärzte

Der heute veröffentlichte Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung aufsichtsrechtlicher Verfahren und zur Änderung weiterer Vorschriften im(…)

Mehr lesen

Elektronische Präsenzbeurkundung setzt neuen Meilenstein für Bürokratieabbau und Digitalisierung

Mit der heutigen Verkündung des Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung wird ein weiterer Meilenstein in der Digitalisierung(…)

Mehr lesen

Bundesnotarkammer unterzeichnet „Memorandum of Understanding zur erfolgreichen Einführung der EUDI-Wallet“

Zum Auftakt des „Summit on European Digital Sovereignty“ am 18. November 2025 in Berlin hat die Bundesnotarkammer ein „Memorandum of Understanding zur(…)

Mehr lesen
XS
SM
MD
LG