Meilenstein in der Digitalisierung des Notariats: Errichtung originär elektronischer Urkunden im Präsenzverfahren

Die Bundesregierung hat heute das Gesetz zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung beschlossen. Damit wird nach der Einführung des Elektronischen Urkundenarchivs und der notariellen Online-Verfahren ein weiterer Meilenstein auf dem Weg zur Digitalisierung des Notariats gelegt. Nach dem Regierungsentwurf können Urkunden in Zukunft originär elektronisch im Notarbüro errichtet werden, beispielsweise mithilfe eines Unterschriftenpads. „Durch die elektronische Präsenzbeurkundung sind wir einen Schritt weiter bei der Schließung von Digitalisierungslücken. Hierdurch lassen sich Medienbrüche vermeiden und die Effizienz des Notariats, der Justiz sowie weiterer Urkundsstellen steigern“, so Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer.


Digital statt postalisch: Immobiliengeschäfte effizienter abwickeln

Bislang erfolgte die Kommunikation zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden nach der Beurkundung eines Grundstückskaufvertrags weitgehend auf dem Postweg. Dies soll sich grundlegend ändern. Zukünftig soll der Austausch digital erfolgen – schneller, effizienter und bei gleichbleibend hoher Sicherheit. „Durch die Umsetzung von eNoVA können millionenfache Postsendungen sowie mehrfache Datenerhebungen und Scanprozesse vermieden werden“, so Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer.

Elektronischer Austausch über EGVP und ELSTER

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Anzeigen, Anträge und Genehmigungen künftig überwiegend digital zwischen Notarbüros, Gerichten und Behörden übermittelt werden. Dabei kommen strukturierte Datensätze zum Einsatz, die eine effiziente Weiterverarbeitung ermöglichen. Die technische Kommunikation mit Gerichten und Verwaltungsbehörden erfolgt zukünftig über die EGVP-Infrastruktur (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach). Für die Übermittlung an Finanzverwaltungen wird das ELSTER-System genutzt.

Technische Umsetzung seitens der Bundesnotarkammer

Für die Notarinnen und Notare stellt die Bundesnotarkammer die erforderliche technische Infrastruktur bereit. Bereits seit dem vergangenen Jahr ist die Übermittlung von Mitteilungen an die Gutachterausschüsse elektronisch möglich. Derzeit wird insbesondere die elektronische Veräußerungsanzeige implementiert und pilotiert.

Zeitplan der Einführung: Stufenmodell

Der Gesetzentwurf sieht eine schrittweise Einführung der digitalen Kommunikation vor. Die Kommunikation zwischen Notarinnen und Notaren und den Gerichten sowie die Mitteilungen an die Gutachterausschüsse sollen unmittelbar mit Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtend elektronisch erfolgen. Gleiches gilt für die Übermittlung von Veräußerungsanzeigen an die Finanzverwaltung. Weitere Elemente der digitalen Kommunikation mit der Finanzverwaltung erfolgen erst zu einem späteren Zeitpunkt. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung soll spätestens ab dem 1. Januar 2028 digitalisiert werden. Steuerliche Anzeigen nach dem Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht werden einbezogen, sobald die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen sind. Vorkaufsrechtsanfragen sowie weitere Anzeigen nach dem Baugesetzbuch (BauGB), dem Grundstücksverkehrsgesetz (GrdStVG) und der Grundstücksverkehrsordnung (GVO) sollen spätestens zum 1. Januar 2027 elektronisch übermittelt werden.

Bundesnotarkammer begrüßt den Entwurf

Die Bundesnotarkammer begrüßt die zügige Wiederaufnahme des Gesetzgebungsverfahrens sowie den Referentenentwurf ausdrücklich. Mit dem Gesetzentwurf wird der Weg frei für eine moderne, digitale Abwicklung notarieller Tätigkeiten – ein bedeutender Fortschritt für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen sowie die gesamte Immobilienwirtschaft.

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