Heute, am 29. Dezember 2025, fanden in Deutschland erstmals elektronische Beurkundungen im Präsenzverfahren statt – genau am Tag des Inkrafttretens des Gesetzes zur Einführung einer elektronischen Präsenzbeurkundung. Damit setzten Notarinnen und Notare die neue gesetzliche Möglichkeit unmittelbar in der Praxis ein. Die ersten originär elektronischen Urkunden errichteten unter anderem die Kollegen Notar Walter Büttner aus Schwetzingen, Mitglied des Präsidiums der Bundesnotarkammer, und der Vorsitzende des IT-Beirats der Bundesnotarkammer, Notar Dr. Thomas Diehn aus Hamburg. Ihr Fazit: „Das neue digitale Verfahren funktioniert vom ersten Tag an und markiert einen deutlichen Digitalisierungsschub für die Notariate.“
Mit der elektronischen Präsenzbeurkundung wird ein zentraler Schritt zur vollständigen Digitalisierung notarieller Verfahren vollzogen. Urkunden können nun nach Einführung der notariellen Online-Verfahren im Jahr 2022 auch im Präsenzverfahren originär elektronisch errichtet, elektronisch unterzeichnet und unmittelbar digital verwahrt werden. Medienbrüche – bislang selbst bei elektronisch vorbereiteten Urkunden unvermeidbar – entfallen. Dies führt zu spürbaren Effizienzgewinnen im Notariat, beschleunigt Abläufe in der Kommunikation mit rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern, Gerichten sowie Behörden und reduziert zugleich deutlich den Papier- und Ressourcenverbrauch.
„Mit der elektronischen Präsenzbeurkundung vollziehen wir einen weiteren entscheidenden Schritt zur vollständigen Digitalisierung notarieller Verfahren. Wir reduzieren damit unnötige Mehraufwände, vereinfachen Abläufe und schaffen ein modernes, medienbruchfreies und nachhaltiges Beurkundungsverfahren“, erklärt Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer. „Trotzdem bleiben die Verfahren dank der elektronischen Signatur der Notarin oder des Notars ebenso rechtsicher wie bisher. Dass das neue Verfahren bereits am Tag des Inkrafttretens in der Praxis eingesetzt wurde, zeigt: Die Notarinnen und Notare sind bereit und wollen die Digitalisierung in Deutschland aktiv voranbringen.“ erläutert Dr. Markus Sikora weiter.
Bislang mussten elektronisch vorbereitete Urkunden für die Beurkundung ausgedruckt, in Papierform unterzeichnet und danach erneut eingescannt werden, um sie in der elektronischen Urkundensammlung verwahren zu können. Dieser doppelte Medienbruch gehörte zu den größten Hemmnissen eines vollständig digitalen Verfahrens. Mit der elektronischen Beurkundung in Präsenz gehört er nun der Vergangenheit an: Die Urkunde wird nun unmittelbar elektronisch aufgenommen, die Beteiligten unterzeichnen auf einem Unterschriftenpad oder mit einer qualifizierten elektronischen Signatur, und die Notarin bzw. der Notar schließt das Verfahren mit ihrer oder seiner qualifizierten elektronischen Signatur ab. Anschließend wird die Urkunde direkt im Elektronischen Urkundenarchiv der Bundesnotarkammer verwahrt – sicher, unveränderbar und medienbruchfrei.
Ein besonderer Vorteil des neuen digitalen Verfahrens zeigte sich bereits in den ersten Terminen: Änderungen und Ergänzungen konnten während der Beurkundung direkt in die elektronische Urkunde aufgenommen werden. Die Beteiligten konnten den Urkundentext jederzeit am Bildschirm mitlesen und alle Anpassungen transparent nachvollziehen. Ausdrucke, handschriftliche Korrekturen und nachträgliches Einscannen entfielen vollständig.
„Die heutigen elektronischen Beurkundungen stehen stellvertretend für einen grundlegenden Modernisierungsschub – nicht nur für die Notariate, sondern für die Justiz insgesamt“, so Sikora weiter. Die Einführung originär elektronischer Urkunden wirkt weit über das Notariat hinaus. Besonders Nachlassgerichte können künftig Vorgänge wie Erbausschlagungen vollständig elektronisch aufnehmen. Das verschlankt Verfahrensabläufe, vermeidet Medienbrüche und verkürzt Bearbeitungszeiten für Bürgerinnen und Bürger. Gleichzeitig erhalten die Gerichte wichtige Impulse für den weiteren Ausbau der elektronischen Aktenführung. Das Gesetz stärkt damit nicht nur die Modernisierung notarieller Verfahren, sondern unterstützt die digitale Weiterentwicklung der Justiz insgesamt.
Mit der elektronischen Präsenzbeurkundung knüpfen Notarinnen und Notare an die bisherigen Digitalisierungsschritte an – von den seit 2022 möglichen notariellen Online-Verfahren im Gesellschaftsrecht, die Beglaubigungen und Beurkundungen per Videokonferenz ermöglichen, bis hin zur Einführung der elektronischen Urkundensammlung, in der sämtliche notarielle Urkunden digitalisiert und über hundert Jahre elektronisch verwahrt werden. Der heutige Schritt führt diesen Weg konsequent fort und stärkt den Übergang zu einem digitalen, zugleich hochsicheren und bürgernahen Notariat.
Weitere Informationen zur elektronischen Präsenzbeurkundung finden Sie hier.