Zentrales Testamentsregister feiert 10-jähriges Bestehen

Das Zentrale Testamentsregister ist zum unverzichtbaren Bestandteil des deutschen Nachlasswesens geworden. Es gewährleistet, dass Testamente im Sterbefall zuverlässig aufgefunden und eröffnet werden. „Das Zentrale Testamentsregister trägt maßgeblich zur Rechtssicherheit und Berücksichtigung des Erblasserwillens bei“, erklärt David Siegel, Leiter des Registers. Inzwischen sind dort über 22 Millionen Urkunden registriert. Der Datenaustausch mit allen beteiligten Stellen erfolgt dabei rein elektronisch. „Das Register ist damit ein positives Beispiel für die Digitalisierung der Justiz und eine echte Erfolgsgeschichte“, meint Siegel.


Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) nahm am 1. Januar 2012 erstmals den Betrieb auf und wird von der Bundesnotarkammer im staatlichen Auftrag geführt. Es ist die offizielle Registrierungsstelle für Testamente und sonstige erbfolgerelevante Urkunden, die von Notarinnen und Notaren errichtet oder in die besondere amtliche Verwahrung beim Gericht gegeben werden.

Verstirbt eine Person in Deutschland, informiert das zuständige Standesamt das ZTR elektronisch über den Sterbefall. Dort werden alle vorhandenen Registrierungen digital durchsucht. „Somit ist sichergestellt, dass jede im ZTR erfasste Urkunde aufgefunden wird“, erläutert Siegel. Ist eine Urkunde registriert, informiert das ZTR die Verwahrstelle. Diese liefert die Urkunde an das Nachlassgericht ab, welches sie eröffnet. Das Verfahren gewährleistet, dass Testamente und Erbverträge im Sterbefall gefunden werden, und sichert damit den letzten Willen der verstorbenen Person. Anders ist dies bei eigenhändigen und privat aufbewahrten Testamenten. „Die Missbrauchsgefahr ist hier leider enorm hoch“, warnt Siegel. „Solche Testamente verschwinden, werden im Nachhinein verändert oder komplett ausgetauscht.“ Es empfiehlt sich daher, sein Testament beurkunden zu lassen oder in Verwahrung beim Amtsgericht zu geben.

Vor Schaffung des ZTR erfolgte die Benachrichtigung in Nachlasssachen mithilfe papiergebundener Verwahrungsnachrichten („Gelbe Karteikarten“), die dezentral in rund 5.000 Testamentsverzeichnissen bei den Standesämtern in ganz Deutschland geführt wurden und im Sterbefall händisch durchsucht werden mussten. Mit dem ZTR wurde vor zehn Jahren ein Zeitenwechsel eingeläutet und ein digitales, zentrales und effizientes Benachrichtigungssystem geschaffen. „Das Benachrichtigungswesen wurde damit einfacher, schneller und zuverlässiger. Dies führt zu effizienteren Nachlassverfahren und sichert eine zuverlässigere und schnellere Durchsetzung des Erblasserwillens“, erklärt Siegel. Mit Hilfe modernster Kommunikationstechnologien werden alle Verwahrangaben der relevanten Urkunden ausfindig gemacht und in kürzester Zeit ermittelt. „Heute sind im ZTR über 22 Millionen Urkunden registriert. Pro Jahr werden ca. 1 Millionen Sterbefälle durch das ZTR beauskunftet“, erklärt Siegel. „Diese hohen Zahlen belegen die essentielle Bedeutung des Registers für ein funktionierendes Nachlasswesen sowie dessen breite Akzeptanz“, so Siegel abschließend.

Weitere Informationen unter www.testamentsregister.de.

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