Seit 1. Oktober 2020 ist die Verordnung zu den nach dem Geldwäschegesetz meldepflichtigen Sachverhalten im Immobilienbereich (GwGMeldV-Immobilien) in Kraft. Die Verordnung hatte erhebliche Auswirkungen für die notarielle Praxis. Die wichtigsten Fragen hierzu werden in diesem gemeinsamen Workshop der Financial Intelligence Unit und Bundesnotarkammer behandelt. Dabei besteht auch die Möglichkeit eines Erfahrungsaustausches.
Die Teilnahme an dem Online-Workshop ist kostenfrei und ohne vorherige Anmeldung möglich.
Weitere Einzelheiten und die Einwahldaten finden Sie im internen Bereich der Internetseite der Bundesnotarkammer unter https://www.bnotk.de/intern/workshop-gwg.