Unterstützung für Notare bei grenzüberschreitenden Fragen

Ein grenzüberschreitender Sachverhalt bereitet Ihnen Kopfzerbrechen? Sie benötigen Informationen zur Anwendung und Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften in Deutschland?


Dann können Sie von den zahlreichen Angeboten des European Notarial Network (ENN[1]) profitieren, einer Kooperation des Rats der Notariate der Europäischen Union (CNUE) und des EU-Justizprogramms.

Hier können Sie sich mithilfe zweisprachiger Formulare mit Notaren aus anderen EU-Staaten austauschen und dadurch beispielsweise eine ausländische Vollmacht oder Angaben von Ehegatten überprüfen. Zahlreiche Handbücher und Übersichten informieren u.a. über das EU-Recht oder über das Recht eines EU-Staates – zumeist in allen Landessprachen. Sogenannte Interlokutoren jedes EU-Mitgliedstaates dienen als Ansprechpartner für Rechtsfragen zum ausländischen Recht.

Das Angebot des ENN steht nur Notarinnen und Notaren offen. Die Registrierung ist kostenlos unter https://www.enn-rne.eu/ möglich.

Dieses Video[2] stellt das ENN kurz vor

 

[1] Link: https://www.enn-rne.eu/

[2] Link: https://youtu.be/BVDb9Rir878

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