Unterstützung für Notare bei grenzüberschreitenden Fragen

Ein grenzüberschreitender Sachverhalt bereitet Ihnen Kopfzerbrechen? Sie benötigen Informationen zur Anwendung und Umsetzung europäischer Rechtsvorschriften in Deutschland?


Dann können Sie von den zahlreichen Angeboten des European Notarial Network (ENN[1]) profitieren, einer Kooperation des Rats der Notariate der Europäischen Union (CNUE) und des EU-Justizprogramms.

Hier können Sie sich mithilfe zweisprachiger Formulare mit Notaren aus anderen EU-Staaten austauschen und dadurch beispielsweise eine ausländische Vollmacht oder Angaben von Ehegatten überprüfen. Zahlreiche Handbücher und Übersichten informieren u.a. über das EU-Recht oder über das Recht eines EU-Staates – zumeist in allen Landessprachen. Sogenannte Interlokutoren jedes EU-Mitgliedstaates dienen als Ansprechpartner für Rechtsfragen zum ausländischen Recht.

Das Angebot des ENN steht nur Notarinnen und Notaren offen. Die Registrierung ist kostenlos unter https://www.enn-rne.eu/ möglich.

Dieses Video[2] stellt das ENN kurz vor

 

[1] Link: https://www.enn-rne.eu/

[2] Link: https://youtu.be/BVDb9Rir878

Weitere Nachrichten

Gründungsprozesse modernisieren und beschleunigen

A. Der politische Rahmen

Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode zwischen CDU, CSU und SPD setzt ein klares politisches Ziel:(…)

Mehr lesen

Der Präsident der Bundesnotarkammer Dr. Markus Sikora begrüßt als Sachverständiger im Bundestag den Regierungsentwurf zu eNoVA

Präsident Dr. Markus Sikora: „Das „eNoVA“-Gesetzgebungsvorhaben ist ein Meilenstein der Digitalisierung der notariellen Praxis und der Verwaltung und(…)

Mehr lesen

Bundesnotarkammer an der EUDI-Wallet-Sandbox beteiligt – Impulse für die digitale Vertrauensinfrastruktur Europas

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) und die Bundesagentur für Sprunginnovationen (SPRIND) treiben die Einführung der(…)

Mehr lesen
XS
SM
MD
LG