An der Podiumsdiskussion nahmen der Bundestagsabgeordnete und ehemalige Hamburger Justizsenator Dr. Till Steffen, die Unternehmerin Lisa Gradow vom Bundesverband Deutsche Startups, der Referatsleiter des DGB für Corporate Governance Rainald Thannisch und der Präsident der Bundesnotarkammer Prof. Dr. Jens Bormann teil. Unter den knapp 40 Gästen waren Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Justiz und Medien.
Steffen verwies in seinem Eingangsstatement auf eine Studie des Legal Tech Verbands, wonach Deutschland im internationalen Vergleich bei der Digitalisierung in der Justiz rund 10 bis 15 Jahre hinterherhinke. Dies wirke sich auch bei Gründungen aus, die deshalb zu lange dauern. Dies sei besonders problematisch, da Deutschland in einem Wettbewerb stehe. Man brauche deshalb schnellere Verfahren, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Hierfür sei die ab 1. August 2022 mögliche Online-Gründung ein wichtiger Schritt.
Auch Gradow beklagte aus Sicht der Startup-Szene, dass es zu lange dauere und zu bürokratisch sei, in Deutschland ein Unternehmen zu gründen. Gerade ausländische Investoren hätten hierfür kein Verständnis. Sie wünschte sich eine zentrale Anlaufstelle für Gründungen und vollständig digitale Prozesse. Hierfür müsse die Bundespolitik die Verantwortung übernehmen.
Gleichzeitig wurde deutlich, dass es bei Gründungen nicht alleine um Schnelligkeit geht. Bormann betonte, dass die notarielle Mitwirkung sichere Rechtsverhältnisse schaffe. Das vermeidet später Streitigkeiten. Zudem könne man sich auf das Handelsregister verlassen, umständliche und kostspielige Due Diligences wie gerade in angelsächsischen Ländern seien deshalb entbehrlich. Thannisch sprach sich auch aus Arbeitnehmersicht für Sorgfalt bei Gründungen aus. Anderenfalls drohten etwa mehr Scheinselbständigkeiten.
Auf die Abschlussfrage, wie lange Unternehmensgründungen dauern sollten, sprachen sich die Diskutanten für einen Zeitraum von 4 Wochen, in einfachen Fällen von 10 bis 14 Tage aus. Hierfür gibt es noch Einiges zu tun. Bormann schlug als Lösung den Notar als „One-Stop-Shop“ vor, um die Gründer zu entlasten und die Aufnahme der Geschäftstätigkeit zu beschleunigen. Alle nach der Gründung erforderlichen Schritte wie die Beantragung der Steuernummer und die Anzeige beim Gewerbeamt könnten zentral von den Notarbüros erledigt werden. Das Modell des Notars als One-Stop-Shop sei bei Immobilienkäufen schon lange bewährt und könnte problemlos auf Gründungen übertragen werden.
Die Veranstaltung war der Auftakt einer neuen Reihe, mit der die Bundesnotarkammer Diskussionen zu pointierten Themen fördern und neue Perspektiven vermitteln möchte. Zudem sollen die Abende dem fachlichen Austausch und dem Knüpfen neuer Kontakte dienen. Die nächste Veranstaltung findet statt im Herbst 2022 zum Thema: „Der deutsche Immobilienmarkt: Paradies für Geldwäscher und Oligarchen?“. Melden Sie sich gerne schon jetzt an unter bundesnotarkammer(at)s-f.com. Wir freuen uns auf Ihr Kommen!
Eine kleine Auswahl von Bildern zu der Veranstaltung finden Sie hier.