Berlin, 5. November 2025. Die Bundesnotarkammer begrüßt den vom Kabinett verabschiedeten Regierungsentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare („eNoVA-Gesetz“) als Meilenstein beim Bürokratieabbau. Mit eNoVA leisten Notarinnen und Notare einen wesentlichen Beitrag zum Bürokratieabbau und zur Digitalisierung der Verwaltung. Dazu erklärt Präsident Dr. Markus Sikora: „Wir setzen ein klares Signal: Digitale Verwaltung gelingt nur im Zusammenspiel aller Beteiligten – Verwaltung, Justiz und Notariat. eNoVA zeigt, dass das Notariat ein digitaler und verlässlicher Teil dieses gemeinsamen Fortschritts ist.“
Digital statt postalisch: Entlastung für Verwaltung, Wirtschaft und Bürger
Im Rahmen des heutigen Entlastungskabinetts hat die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Digitalisierung des Vollzugs von Immobilienverträgen, der gerichtlichen Genehmigungen von notariellen Rechtsgeschäften und der steuerlichen Anzeigen der Notare beschlossen. Damit setzt sie ein deutliches Signal für eine moderne, digitale und bürgerfreundliche Verwaltung.
Notarinnen und Notare übernehmen im Zuge von Immobilientransaktionen bereits heute als „One-Stop-Shop“ die gesamte Kommunikation mit Gerichten, Behörden, Finanzämtern und weiteren Beteiligten und gewährleisten so einen reibungslosen, rechtssicheren Vollzug von Immobilientransaktionen. Mit eNoVA werden diese Prozesse nun umfassend digitalisiert. So leisten Notarinnen und Notare einen aktiven Beitrag zur Modernisierung staatlicher Abläufe und zum Bürokratieabbau. Statt wie bisher auf dem Postweg mit Gerichten und Behörden zu kommunizieren, erfolgt der Austausch künftig überwiegend digital – schneller, effizienter und bei gleichbleibend hoher Sicherheit. Die elektronische Übermittlung von Anzeigen, Genehmigungen und Mitteilungen ersetzt papierbasierte Prozesse, reduziert Postaufkommen und vermeidet Mehrfacherhebungen von Daten.
„Mit eNoVA zeigen Justiz, Verwaltung und Notariat gemeinsam, wie Digitalisierung und Bürokratieabbau Hand in Hand gehen können“, erklärt Dr. Markus Sikora, Präsident der Bundesnotarkammer. „Der Regierungsentwurf ebnet den Weg für dieses Gemeinschaftsprojekt, das die Abläufe zwischen Staat, Verwaltung und Notariat deutlich effizienter macht und staatliche Stellen entlastet. Zugleich profitieren Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen von schnelleren Verfahren und einem modernen Service.“
Schrittweise Einführung schafft Planungssicherheit
Der Gesetzentwurf sieht eine gestufte Einführung der digitalen Kommunikation zwischen Notariaten, Gerichten und Behörden vor. Bereits mit Inkrafttreten des Gesetzes soll die elektronische Übermittlung zentraler Mitteilungen verpflichtend werden – darunter die Kommunikation zwischen Notarinnen und Notaren und den Gerichten sowie die Mitteilungen an die Gutachterausschüsse. Auch die Übermittlung von Veräußerungsanzeigen an die Finanzverwaltung wird unmittelbar digital erfolgen.
In einem zweiten Schritt werden weitere Verfahren folgen: Vorkaufsrechtsanfragen sowie Anzeigen nach dem Baugesetzbuch, dem Grundstücksverkehrsgesetz und der Grundstücksverkehrsordnung sollen spätestens zum 1. Januar 2027 elektronisch übermittelt werden. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird spätestens ab dem 1. Januar 2028 vollständig digitalisiert. Steuerliche Anzeigen nach dem Erbschaftsteuer- und Bewertungsrecht werden einbezogen, sobald die technischen und organisatorischen Voraussetzungen dafür geschaffen sind.
Damit wird der digitale Vollzug schrittweise zu einem flächendeckenden Standard im notariellen Alltag – und zu einem zentralen Instrument des Bürokratieabbaus.
Technische Umsetzung durch die Bundesnotarkammer
Die Bundesnotarkammer stellt für eNoVA die erforderliche Infrastruktur bereit. Damit bleibt die sichere Verarbeitung sensibler Daten im Rahmen staatlich verantworteter Kommunikation gewährleistet – ein zentraler Baustein des Regierungsprogramms für eine moderne, digitale Verwaltung.
Bereits seit März 2024 können über das neue XNotar-Modul digitale Mitteilungen an Gutachterausschüsse übermittelt werden. Aktuell bereiten Bundesnotarkammer, Justiz und Finanzverwaltung weitere Vollzugsverfahren vor – darunter die elektronische Veräußerungsanzeige, die direkt über das ELSTER-System abgewickelt wird. In Nordrhein-Westfalen und Hessen wird der Echtbetrieb bereits getestet. Die Rückmeldungen aus der Praxis sind eindeutig: Der digitale Vollzug funktioniert zuverlässig – und spart perspektivisch erheblich Zeit und Aufwand für die Verwaltung.