Das Zentrale Vorsorgeregister hat den beachtlichen Stand von 6 Mio. Eintragungen erreicht

„Die weiterhin steigende Zahl der Registrierungen belegt die Bedeutung von Vorsorgeverfügen als Instrumente zur Sicherung des Selbstbestimmungsrechts der Bürgerinnen und Bürger“, bestätigt Dr. Wenzel Steinmetz, Geschäftsführer (IT) der Bundesnotarkammer.


Das Zentrale Vorsorgeregister wird von der BNotK seit dem Jahr 2005 in staatlichem Auftrag geführt. Bürgerinnen und Bürger können dort ihre Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen, Patientenverfügungen sowie Widersprüche gegen das Ehegatten-Notvertretungsrecht registrieren. Das Zentrale Vorsorgeregister ist die offizielle Registrierungsstelle für Vorsorgeangelegenheiten und damit die erste Anlaufstelle für Ärztinnen und Ärzte sowie Betreuungsgerichte, um zu ermitteln, welche Vorsorgeregelungen getroffen wurden.

Neben der Registrierung der Vorsorgeverfügungen können im Register auch die Kontaktdaten von Vertrauenspersonen gespeichert werden. „Betreuungsgerichte und behandelnde Ärztinnen und Ärzte können Registrierungen im Zentralen Vorsorgeregister elektronisch über ein besonders gesichertes Netzwerk einsehen und anschließend Kontakt zur benannten Vertrauensperson aufnehmen. Dadurch werden unter anderem aufwändige und kostspielige Betreuungsverfahren vermieden“, erklärt Steinmetz. Jährlich erfolgen so über 200.000 elektronische Abfragen von Betreuungsgerichten.

Etwa 83,5 % der Registrierungen im ZVR gingen im Jahr 2022 auf Notarinnen und Notare zurück, die nach Beurkundung einer Vorsorgevollmacht die entsprechende Registrierung veranlassten. Aber auch Privatpersonen können ihre Vorsorgeverfügungen selbst online unter www.vorsorgeregister.de registrieren.

Seit dem 1. Januar 2023 haben auch Ärztinnen und Ärzte in Notfällen ein elektronisches Einsichtsrecht. Bereits jetzt verzeichnet das Zentrale Vorsorgeregister insoweit etwa 100 Abfragen, Tendenz steigend. Die ebenfalls zum 1. Januar 2023 eingeführte Möglichkeit zur Registrierung eines Widerspruchs gegen das Ehegatten-Notvertretungsrecht haben bisher schon weit über 4.000 Bürgerinnen und Bürger in Anspruch genommen.
 

Weitere Informationen zum Thema Notfallvorsorge finden Sie unter www.vorsorgeregister.de sowie im Informationsportal der Bundesnotarkammer unter www.notar.de.“

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