Zum Jahresende 2017 waren Sicherheitsprobleme beim besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) bekannt geworden, das nicht zu verwechseln ist mit dem Notarpostfach (beN). Die Bundesnotarkammer hatte sich daher entschlossen, die eigentlich zum 1. Januar 2018 vorgesehene Einführung des beN zu verschieben, um das Sicherheitssystem nochmals von einem externen Fachdienstleister professionell überprüfen zu lassen. Die Gutachter haben das System nun intensiv durchgecheckt und dabei auch sog. „Penetration Tests“ vorgenommen. Sicherheitsrelevante Mängel konnten sie nicht feststellen, sodass das beN jetzt, mit ein paar wenigen Anpassungen, in Betrieb geht.
Zunächst wird das beN in einer Probephase von „Pilotnotaren“ getestet, bevor es dann von allen Notaren aktiviert wird. Die Aktivierung ist nur mit einer persönlichen Signaturkarte des Notars möglich, wodurch jedes Postfach auch nur einem bestimmten Amtsträger zugeordnet werden kann. Der beim Einrichten des Postfachs auf dem Rechner entstehende sog. private Schlüssel, mit dem die verschlüsselten Nachrichten entschlüsselt werden, verbleibt ausschließlich unter der Kontrolle des Notars und lässt, anders als beim beA, keine „Umschlüsselung“ von Nachrichten zu. Ein Dritter, insbesondere der Betreiber des Postfachs, hat keinen Zugriff auf die Daten.
Pressekontakt:
Notarassessor Matthias Frohn
030 / 383 866 49
m.frohn(at)bnotk.de
Bereitstellung der besonderen elektronischen Notarpostfächer beginnt
Die Bundesnotarkammer hat heute die notwendigen Schritte eingeleitet, um für jeden Notar und Notariatsverwalter das sog. „besondere elektronische Notarpostfach (beN)“ bereitzustellen. Es löst das bisher genutzte EGVP-Postfach (Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach) ab und dient der Online-Kommunikation zwischen Notaren, Gerichten und Behörden.
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