beA-Kartentausch: erste Phase erfolgreich umgesetzt

Trotz der schwierigen Rahmenbedingungen durch die Corona-Pandemie, der Lieferengpässe auf Grund reduzierter Chip-Verfügbarkeiten und der personellen Herausforderungen intern sowie auf Seiten der involvierten Dienstleister hat die Bundesnotarkammer (BNotK) zum 8. September 2022 die erste Phase beim Austausch der Karten für die Anmeldung am besonderen elektronischen Anwaltspostfach (beA) erfolgreich umgesetzt. Während die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) für alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte ein beA einrichtet und betreibt, ist die Zertifizierungsstelle der BNotK von der BRAK mit der Bereitstellung der zum Login erforderlichen Karten beauftragt worden.


Knapp 55.000 Karten, deren fortgeschrittene Zertifikate zur Anmeldung am 8. September 2022 elektronischen Anwaltspostfach (beA) an diesem Tag abgelaufen sind, wurden versandt und sind für die Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte vollständig einsatzbereit.

Nunmehr ist bereits die zweite Projektphase angelaufen. Zum 31. Dezember 2022 müssen weitere rund 120.000 beA-Karten ausgetauscht werden. Der Grund für diesen Austausch liegt im Ablauf der sicherheitstechnischen Zulassung für die Anbringung qualifizierter elektronischer Signaturen.

Die neuen beA-Karten werden im Rahmen des Kartentauschs an die im bundesweiten amtlichen Anwaltsverzeichnis eingetragene Kanzleiadresse versendet, anschließend muss der Erhalt über einen individuellen Link bestätigt werden, damit der notwendige PIN-Brief produziert und verschickt werden kann.

Bei insgesamt mehr als 170.000 Karten und den komplexen technischen Prozessen mit vielen involvierten Akteuren bleibt das Projekt logistisch herausfordernd. Dabei können vor allem nicht gemeldete Änderungen der E-Mail-Adresse, Spam-Filter oder technische Konstellationen in einzelnen Fällen eine Zustellung erschweren und in der Folge zu Verzögerungen führen.

Die BNotK prüft und optimiert laufend die Prozesse und lässt die bisher gesammelten Erfahrungen in die Umsetzung einfließen. Die Serviceangebote werden stetig angepasst. Dazu wurden unter anderem die personellen Ressourcen aufgestockt, um bei akuten Problemen möglichst effektiv Hilfestellungen geben zu können. Daneben hat die BNotK die digitalen Handlungsanleitungen erweitert und stellt die wichtigsten Informationen übersichtlich und stets aktuell unter https://zertifizierungsstelle.bnotk.de/bea-kartentausch zur Verfügung. Die BRAK hat parallel ihre beA-Homepage angepasst und stellt die gemeinsam mit der BNotK erarbeiteten Schritt-für-Schritt-Anleitungen bereit (https://portal.beasupport.de/neuigkeiten/schritt-fuer-schritt).

Für die BNotK bleibt es ebenso wie für die BRAK das zentrale Anliegen, den Kartentausch trotz erschwerter Rahmenbedingungen bestmöglich umzusetzen. Gleichzeitig bleibt auch mit Blick auf die noch ausstehenden Tausch-Vorgänge die Unterstützung der Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte von zentraler Bedeutung. Vor allem die bei der Zertifizierungsstelle der BNotK hinterlegte E-Mail-Adresse muss aktuell sein und Nachrichten müssen von der Adresse zs-no-reply@bnotk.de erhalten werden können. Gegebenenfalls müssen dafür auf Empfängerseite Spam-Filter angepasst werden. Sollten Fragen entstehen, finden sich auf den oben genannten Internetseiten in der Regel die gesuchten Antworten.

Die BNotK unternimmt weiterhin alles dafür, dass trotz der logistischen Dimension des Projektes gemeinsam mit allen Beteiligten das angestrebte Ziel eines vollständigen Tausches zum 31. Dezember 2022 erreicht wird. Und damit am Ende alle Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit neuer beA-Karte in das neue Jahr 2023 gehen können.

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