Bundesnotarkammer: FATF-Bericht zur Geldwäschebekämpfung in Deutschland belegt wichtige Beiträge der Notare

Präsident Jens Bormann: Notare melden mit weitem Abstand die meisten Verdachtsfälle außerhalb des Finanzsektors.


Berlin, den 25.08.2022 – Der heute veröffentlichte FATF-Bericht zur Geldwäsche in Deutschland belegt die wichtigen Beiträge der Notarinnen und Notare bei der Bekämpfung dieser Form der Kriminalität. „Aus dem Bericht geht hervor, dass die Notare mit weitem Abstand die meisten Geldwäscheverdachtsfälle im Nichtfinanzsektor melden“, stellt der Präsident der Bundesnotarkammer, Prof. Dr. Jens Bormann, fest.

Ursache des erheblichen Mehraufkommens gemeldeter Verdachtsfälle durch Notare ist eine Gesetzesänderung im Jahr 2020. Dadurch wurde die notarielle Verschwiegenheitspflicht im Bereich der Geldwäschebekämpfung spürbar eingeschränkt. Präsident Bormann: „Im Jahr 2021 haben Notare über 7.000 Verdachtsmeldungen abgegeben. Das sind mit Abstand die meisten Meldungen im Nichtfinanzsektor.“ 2019 – also vor der Rechtsänderung – hatte die Zahl der von Notaren gemeldeten Verdachtsfälle noch im unteren zweistelligen Bereich gelegen.

Der FATF-Bericht bescheinigt den Notarinnen und Notaren in Deutschland zudem „ein ausgeprägtes Bewusstsein für die Geldwäscherisiken bei Immobilientransaktionen“ sowie „ein gutes Verständnis ihrer geldwäscherechtlichen Pflichten“. „Das belegt, dass Notare das Thema Geldwäsche sehr ernst nehmen“, so Präsident Bormann weiter. Zudem zeigt der Bericht, dass die notarielle Tätigkeit hohe Transparenz bei Gesellschaften gewährleistet – ein Schlüssel zur erfolgreichen Geldwäschebekämpfung.

Erfreut zeigt sich Präsident Bormann, dass auch die Notaraufsicht in dem FATF-Bericht gut abschneidet: „In den Notarbüros wird die Einhaltung der geldwäscherechtlichen Pflichten durchschnittlich alle vier Jahre kontrolliert. Die Kontrolldichte ist damit besonders hoch.“

Besonders positiv hebt der FATF-Bericht die Anti Financial Crime Alliance (AFCA) hervor. Dabei handelt es sich um ein Expertengremium, in dem verschiedene Behörden sowie Vertreter aus dem Privatsektor strategisch bei der Geldwäschebekämpfung zusammenarbeiten. Die Bundesnotarkammer ist Mitglied in diesem Gremium und engagiert sich in der Arbeitsgruppe zur Geldwäschebekämpfung im Immobiliensektor.

Die Notare sind weiterhin bereit, auch in der Zukunft an verstärkten Maßnahmen im Kampf gegen Geldwäsche mitzuwirken. Präsident Bormann dazu: „Der FATF-Bericht zeigt, dass die Geldwäschebekämpfung in Deutschland eine Herausforderung bleibt. Die Notarinnen und Notare leisten hier wichtige Beiträge und bleiben verlässliche Partner.“

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