Stellungnahme vom 28.07.2025
Entwurf einer Verordnung zur Verlängerung der Hofraumverordnung
Stellungnahme:
Die Bundesnotarkammer begrüßt die geplante Verlängerung der Hofraumverordnung bis zum Jahr 2035. Sie ist notwendig, um zu vermeiden, dass die betroffenen Grundstücksanteile in Nordsachsen ab dem 1. Januar 2026 aufgrund fehlender sachen- und grundbuchrechtlicher Bestimmtheit ihre Verkehrsfähigkeit verlieren.
Aus unserer Sicht ist die Verlängerung bis zum 31. Dezember 2035 ausreichend. Wir schließen uns der Einschätzung an, dass bis dahin sämtliche noch bestehende ungetrennte Hofräume aufgelöst sein werden.
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