Rundschreiben Nr. 35/2007 vom 12.12.2007

Schwierigkeiten bei der Umstellung der Signaturkarten auf die neue Kartengeneration

Die Signaturkarten der neuen Kartengeneration, die über das Jahr 2007 hinaus gültig sind, werden derzeit noch nicht in allen Bundesländern durch das elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) unterstützt.

Wir bedauern diese Situation, dürfen jedoch darauf hinweisen, dass wir frühzeitig die für das EGVP technisch verantwortlichen Stellen auf die Notwendigkeit der Umstellung der Signaturtechnik hingewiesen haben. Für den Betrieb und die Umstellung des EGVP sind die Bundesländer verantwortlich. Wie wir gestern erfahren haben, ist die Umstellung bislang jedoch nicht von allen Bundesländern vorgenommen worden, obwohl die erforderlichen Voraussetzungen hierfür rechtzeitig erfüllt waren.

Die grundlegende Ursache der derzeitgen Schwierigkeiten bei der Unterstützung der Signaturkarten neuer Technik ist in der verspäteten Bereitstellung der erforderlichen Wurzelzertifikate durch die Bundesnetzagentur zu sehen, die ursprünglich für Ende Dezember 2006 angekündigt war, letztendlich aber erst nach mehrfachen deutlichen Hinweisen an die Behördenleitung auf die wirtschatlichen und rechtlichen Folgen einer verspäteten Kartenumstellung Ende Oktober 2007 erfolgt ist. Signaturkarten der neuen Kartengeneration konnten von unserem technischen Dienstleister Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust deshalb erst ab der zweiten Novemberwoche produziert werden. Anpassungen der Software sowohl auf Justiz- als auch auf Notarseite waren erst nach diesem Zeitpunkt möglich und mussten extrem kurzfristig erfolgen, was zu erheblichen Komplikationen geführt hat. Wir dürfen in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer als erste Zertifizierungstelle überhaupt mit der Ausgabe der neuen Signaturkarten mit einer Schlüssellänge von 2.048 bit begonnen hat. Die schleppende Bearbeitungspraxis der Bundesnetzagentur und die Gestaltung künftiger Kartenumstellungen wird Gegenstand näherer Erörterungen mit dem Bundesministerien der Justiz, dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und mit den Landesjustizverwaltungen sein.

Vor dem geschilderten Hintergrund dürfen wir einen aktuellen Statusbericht geben, in welchen Bundesländern unserer Kenntnis nach die Einreichung über das EGVP unter Nutzung der Signaturkarte der Bundesnotarkammer der neuen Generation derzeit (11.12.2007) möglich ist und in welchen dies nicht der Fall ist. Folgende Bundesländer unterstützen die Signaturkarten neuer Technik:

  • Niedersachsen
  • Bayern
  • Brandenburg
  • Bremen
  • Schleswig-Holstein
  • Hamburg.

In folgenden Bundesländern werden die Signaturkarten neuer Technik nach unserem Kenntnisstand derzeit (11.12.2007) nicht unterstützt:

  • Nordrhein-Westfalen
  • Baden-Württemberg
  • Sachsen-Anhalt
  • Thüringen
  • Saarland
  • Hessen
  • Rheinland-Pfalz
  • Berlin
  • Sachsen
  • Mecklenburg-Vorpommern.

In diesen Bundesländern sind daher derzeit Einreichungen in Papierform möglich, sofern der betreffende Notar nur über eine Signaturkarte der neuen Kartengeneration verfügt. Bei der Einreichung in Papierform hat man sich auf die jeweilige Bestimmung in der Landesverordnung über den elektronischen Rechtsverkehr zur Ersatzeinreichung zu berufen, wonach der Vorstand des jeweiligen Registergerichts eine Einreichung in Papierform im Einzelfall zulassen kann, wenn das EGVP nicht erreichbar ist. In der Sitzung der Arbeitsgruppe „Maschinell geführte Register“ der Bund-Länder-Kommission für Datenverarbeitung und Rationalisierung in der Justiz in Düsseldorf am 11.12.2007 wurde einhellig die Auffassung vertreten, dass die Tatbestandsvoraussetzungen der Ersatzeinreichung für Inhaber von Signaturkarten der neuen Kartengeneration gegeben sind, solange das jeweilige EGVP diese Karten nicht unterstützt. In der Begründung der Anträge auf Ersatzeinreichung sollte nochmals ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die elektronische Einreichung über EGVP in dem betreffenden Bundesland mit einer Signaturkarte der neuen Generation nicht möglich ist. Die Rechtsverordnungen in den einzelnen Bundesländern sind auf der Webseite http://www.egvp.de/grundlagen/gerichte.htm abrufbar.

Wir stehen mit mit den Justizministerien der betreffenden Bundesländer in ständigem Kontakt, um eine unverzügliche Einbindung der Signaturkarten neuer Technik in das EGVP zu erreichen. Sobald weitere Bundesländer die Signaturkarten neuer Technik unterstützen, was hoffentlich schon in wenigen Tagen der Fall sein wird, werden wir Sie hierüber umgehend informieren. Klarstellend dürfen wir darauf hinweisen, dass in sämtlichen Bundesländern elektronische Einreichungen nach wie vor mit den alten Signaturkarten der Bundesnotarkammer möglich sind, sofern deren Gültigkeitszeitraum noch nicht abgelaufen ist.

Abschließend dürfen wir noch auf drei weitere Themenbereiche eingehen:

Aufgrund der erheblich verspäteten Bereitstellung der Wurzelzertifikate durch die Bundesnetzagentur und der im Rahmen der Zertifizierung genau festgelegten Arbeitsschritte bei der Herstellung der Karten sowie den daraus folgenden Kapazitätsgrenzen war entgegen der Ankündigung unseres technischen Dienstleisters Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust eine Auslieferung sämtlicher Signaturkarten vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats der alten Signaturkarte nicht möglich. Es sollen jedoch nun alle fehlenden Signaturkarten bis Ende dieser Woche versandt werden, so dass sämtliche Karten spätestens bis zum Beginn der nächsten Woche den Notarinnen und Notaren vorliegen müssten.

Die Einsatzfähigkeit der neu ausgegebenen Signaturkarten setzt voraus, dass diese im Verzeichnisdienst der Zertifizierungsstelle freigeschaltet werden, damit die mit der jeweiligen Karte erstellten Signaturen vom Registergericht geprüft werden können. Derzeit dauert diese Freischaltung aus Kapazitätsgründen teilweise bis zu fünf Tagen ab dem Eingang der Empfangsbestätigung. Bitte senden Sie die Empfangsbestätigung für erhaltene Signaturkarten daher unverzüglich zurück. Eine unverzügliche Freischaltung der Signaturkarte nach dem Eingang der Empfangsbestätigung wird nach Angaben unseres technischen Dienstleisters Deutsche Post Com GmbH Geschäftsfeld Signtrust spätestens ab Montag, den 17.12.2007, gewährleistet sein.

Zur Behebung von Schwierigkeiten, die bei der Verwendung des Programms SigNotar mit bestimmten Scannern im Zuge jüngst ausgelieferter Updates aufgetreten sind, steht nunmehr ein weiteres Update auf die Version 2.1.5 bereit. Bitte aktualisieren Sie daher umgehend Ihre SigNotar-Version, um ein ordnungsgemäßes Funktionieren sicherzustellen.

Wir bedauern außerordentlich, dass aufgrund der erheblich verspäteten Bereitstellung der Wurzelzertifikate durch die Bundesnetzagentur nicht genügend Zeit für einen reibungslose Umstellung der Signaturtechnik auf die neue Kartengeneration zur Verfügung stand, und bitten die den Kolleginnen und Kollegen hierdurch entstandenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen.




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