Rundschreiben Nr. 12/2018 vom 28.12.2018

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation – Widerspruch gegen den Beitritt der Kooperativen Republik Guyana

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat uns die diesem Schreiben als Anlage beigefügte Abschrift der Notifikation des niederländischen Außenministeriums vom 16. August 2018 übersandt.

In der Notifikation wird mitgeteilt, dass die Kooperative Republik Guyana am 30. Juli 2018 ihren Beitritt zum oben genannten Übereinkommen erklärt hat. Der Beitritt wird im Verhältnis zu Deutschland allerdings nur wirksam, wenn Deutschland bis 17. Februar 2019 keinen Einspruch gegen den Beitritt einlegt.

Das Auswärtige Amt hält einen Einspruch nicht für erforderlich. Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz hat uns darum gebeten, mitzuteilen, ob aus Sicht der Bundesnotarkammer Anlass dazu besteht, Einspruch gegen den Beitritt der Kooperativen Republik Guyana zum Haager Übereinkommen zu erheben. Für die Frage, ob ein Einspruch in Erwägung zu ziehen ist, kommt es vor allem darauf an, wie zuverlässig das Urkundenwesen in der Kooperativen Republik Guyana ist. Sollten Ihnen Informationen über das vorliegen, die die Erhebung eines Einspruchs rechtfertigen, teilen Sie uns diese bitte bis spätestens 01. Februar 2019 mit.




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