Rundschreiben Nr. 11/2012 vom 24.07.2012

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Das Bundesministerium der Justiz hat uns gebeten, Ihnen den anliegenden Abdruck der Notifikation des niederländischen Außenministeriums vom 16. Mai 2012 zur Kenntnis zu bringen.

Die Notifikation benennt die in den Niederlanden (Bonaire, Sint Eustatius, Saba und Sint Maarten) und in Spanien zur Ausstellung der Apostille zuständigen Behörden. Weiter enthält die Notifikation eine Erklärung Chinas, wonach vom 23. Juli 2012 an die Wirkung der Apostille durch einen entsprechenden Zusatz klargestellt wird.




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