Rundschreiben Nr. 7/2016 vom 07.06.2016

Einstellung der Legalisation öffentlicher Urkunden aus Burundi, Madagaskar, Sudan, Südsudan

Das Bundesministerium der Justiz und der für Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 25. Mai 2016 mitgeteilt, dass die zuständigen deutschen Auslandsvertretungen die Legalisation öffentlicher Urkunden aus Burundi, Madagaskar, Sudan und Südsudan vor kurzem engestellt haben.

Die aktuelle Liste der Länder, deren Urkunden derzeit nicht legalisiert werden, ist in Ziff. V. des beiligenden Merkblatts des Auswärtigen Amts zu finden. (Anlage)




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