Rundschreiben Nr. 2/2023 vom 25.04.2023

21. Multilaterales Hospitationsprogramm für Notare aus dem Ausland vom 26. Juni bis 11. Juli 2023: Meldung der Gastgeber

Die Bundesnotarkammer organisiert in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. (IRZ) im Sommer bereits zum einundzwanzigsten Mal ein Hospitationsprogramm für Notare und Notaranwärter aus den ost- und südosteuropäischen Reformstaaten sowie neuen EU-Mitgliedstaaten.

Die Programme haben im Laufe der Jahre eine ausgesprochen gute Resonanz bei Teilnehmern, Gastnotaren und Referenten erfahren und ein interessantes und für alle Seiten gewinnbringendes Netzwerk zu deutschsprachigen Notaren in Osteuropa und Südosteuropa entstehen lassen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir auch in diesem Jahr bis zu 15 jüngeren Kolleginnen und Kollegen die Gelegenheit geben, das deutsche Notariat in Theorie und Praxis näher kennen zu lernen.

Wie in der Vergangenheit werden die Kammern und Notarorganisationen in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Georgien, Kroatien, Lettland, Litauen, Moldau, Polen, Rumänien, Serbien, der Slowakei, der Türkei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn gebeten, geeignete Bewerber mit den erforderlichen deutschen Sprachkenntnissen für das Programm vorzuschlagen.

In bewährter Weise wird dem Programm folgender aus Einführungsseminar, praktischer Hospitationsphase und Abschlussveranstaltung bestehender Ablauf zugrunde gelegt:                         

So. 25.6.

Anreise

Mo. 26.6. –
Sa. 1.7.

Einführungsseminar (Fachprogramm bis Fr. 30.6.)
in Bonn (CJD)

So. 2.7.

Fahrt in die Hospitationsorte
Mo. 3.7. –
Sa. 8.7.

Hospitation in den Notarkanzleien
(Fachprogramm bis Fr. 7.7.)

So. 9.7.

Fahrt zurück nach Bonn oder Königswinter

Mo. 10.7.

Auswertung der Hospitationsphase

Di. 11.7.

Rückreise in die Heimatländer

Um einen intensiven Austausch auch außerhalb der Bürostunden zu ermöglichen, aber auch aus finanziellen Gründen, suchen wir für die etwa 15 erwarteten Hospitanten bevorzugt solche Stellen, in denen die Teilnehmer in der Familie des ausbildenden Kollegen aufgenommen werden können. Die Hospitanten werden über gute bis sehr gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Sofern Sie Interesse haben oder Ihnen entsprechende Kollegen bekannt sind, die für die Aufnahme und Betreuung eines Hospitanten in der Zeit vom 2. bis 9. Juli 2023 bereitstünden, möchten wir Sie bitten, sich bis spätestens 15. Mai 2023 bei uns zu melden bzw. die entsprechenden Kollegen zu benennen. Wir bitten dabei jeweils anzugeben, ob eine Möglichkeit zur privaten Unterbringung besteht. Bitte richten Sie Ihre Rückmeldungen an Frau Veronika Kormann (E-Mail: buero.bruessel(at)bnotk.de, T.: 0032 2 73790-00) im Brüsseler Büro der Bundesnotarkammer.




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