Rundschreiben Nr. 28/2013 vom 17.10.2013

15. Multilaterales Hospitationsprogramm für Notare aus Osteuropa vom 12. bis 27. Mai 2014: Meldung der Gastgeber

Die Bundesnotarkammer hat in Zusammenarbeit mit der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit e. V. bereits vierzehn Mal ein Hospitationsprogramm für Notare und Notaranwärter aus den ost- und südosteuropäischen Reformstaaten und neuen EU-Mitgliedstaaten durchgeführt.

Die Programme haben im Laufe der Jahre eine ausgesprochen gute Resonanz bei Teilnehmern, Gastnotaren und Referenten erfahren und ein interessantes Netzwerk zu deutschsprachigen Notaren in Osteuropa und Südosteuropa entstehen lassen.

Vor diesem Hintergrund möchten wir auch im kommenden Jahr etwa 20 jüngeren Kollegen die Gelegenheit geben, das deutsche Notariat in Theorie und Praxis näher kennen zu lernen.

Wie im Vorjahr werden die Kammern und Notarorganisationen in Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Moldawien, Polen, Rumänien, Russland, Serbien, Slowenien, der Slowakei, der Türkei, Tschechien, der Ukraine und Ungarn gebeten, geeignete Bewerber mit den erforderlichen deutschen Sprachkenntnissen für das Programm vorzuschlagen.

In bewährter Weise gliedert sich das Programm für die Gäste aus Osteuropa in drei Teile: ein Einführungsseminar in Bonn in der Woche vom 12. bis 17. Mai 2014, die eigentliche Hospitationsphase vom 19. bis 23. Mai 2014 in Notariaten im gesamten Bundesgebiet und eine Abschlussveranstaltung am 26. und 27. Mai 2014 in Bonn.

Um einen intensiven Austausch auch außerhalb der Bürostunden zu ermöglichen, aber auch aus finanziellen Gründen, suchen wir für die etwa 20 erwarteten Hospitanten bevorzugt solche Stellen, in denen die Teilnehmer in der Familie des ausbildenden Kollegen aufgenommen werden können. Die Hospitanten werden über gute bis sehr gute deutsche Sprachkenntnisse verfügen.

Sofern Ihnen entsprechende Kollegen bekannt sind, die für die Aufnahme und Betreuung eines Hospitanten in der Zeit vom 18. bis 24. Mai 2014 bereit stünden, möchten wir Sie bitten, uns diese bis spätestens zum 17. Februar 2014 zu benennen.

Wir bitten dabei jeweils anzugeben, ob eine Möglichkeit zur privaten Unterbringung in einem Gästezimmer o. ä. besteht. Die Anreise der Gäste ist für Sonntag, den 18. Mai 2014, die Abreise für Sonntag, den 25. Mai 2014, geplant.




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