Rundschreiben Nr. 42/2003 vom 07.10.2003

Eröffnung der Online-Einsicht in Register der Länder Bayern und Nordrhein-Westfalen

Seit mehreren Jahren betreiben die deutschen Bundesländer die Umstellung der Handelsregister und sonstigen Rechtsträgerregister auf die Führung in maschineller Form als automatisierte Datei (§ 8 a Abs. 1 Satz 1 HGB).

Nordrhein-Westfalen und Bayern haben nunmehr als erste Länder auch den Datenabruf über das Internet eröffnet. Hiermit ist es möglich, dass Notare aus allen Bundesländern nach einer einmaligen Anmeldung Daten aus den bereits umgestellten Registern abrufen. Zu Ihrer näheren Information über das hierfür vorgesehene Verfahren fügen wir ein Schreiben des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz sowie eine Informationsseite des Justizministeriums Nordrhein-Westfalen bei. Informationen über den Fortgang der Registerelektronisierung in den anderen Bundesländern erhalten Sie, soweit bei uns aktuell vorhanden, auch im Rahmen der Webseiten der Bundesnotarkammer unter www.elektronische-register.de.




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