Rundschreiben Nr. 51/2003 vom 22.12.2003

Online-Erfassung für das Zentrale Vorsorgeregister

Seit Februar 2003 nimmt die Geschäftsstelle der Bundesnotarkammer Meldungen von Vorsorgeurkunden für das zentrale elektronische Register entgegen (siehe Rundschreiben 10/2003).

Durch Ergänzung der Registersoftware ist nunmehr auch die direkte Eingabe von Urkundsdaten über das Internet möglich. Das anliegende Merkblatt haben wir zur Erstinformation über dieses neue Verfahren erstellt und wären für eine möglichst weite Verbreitung an die Kolleginnen und Kollegen dankbar.

Zentrales Vorsorgeregister: Online-Erfassung von Vorsorgeurkunden

Das neue Online-Verfahren ermöglicht die direkte Eingabe der Daten von Vorsorgeurkunden in die Datenbank des Zentralen Vorsorgeregisters.

Gegenüber der Meldung von Vorsorgeurkunden per Fax oder Post bietet dieses Verfahren erhebliche Vorteile:

  • Aktualität: Die Daten gehen sofort in den Datenbestand ein und sind damit für den Abruf verfügbar.
     
  • Richtigkeit: Das Risiko von Lese-, Tipp- und sonstigen Erfassungsfehlern wird durch den Wegfall des Zwischenmediums Papier minimiert.
     
  • Dokumentation: Im Online-Verfahren werden Bestätigungsdokumente generiert, die der Notar ausdrucken und zu seinen Akten nehmen kann. Zusätzlich kann ein Bestätigungsschreiben für den Mandanten ausgedruckt werden. Dieses könnte der Notar auch unmittelbar nach der Beurkundung erstellen, um dem Mandanten sofort ein sichtbares Verfahrensergebnis für dessen Unterlagen mitzugeben.
     
  • Übersichtlichkeit: Auf den Webseiten kann der Notar einen Überblick sämtliche von ihm erfassten Urkunden einsehen und somit sofort Ergänzungen oder Korrekturen vornehmen.
     
  • Rationalisierung: Nicht zuletzt ist dieser Weg aus Sicht der BNotK erheblich kostengünstiger und hilft somit beim sparsamen Umgang mit Mitgliedsbeiträgen.

Die Anmeldung kann ebenfalls online unter der Adresse http://www.vorsorgeregister.de/ erfolgen. Aus Sicherheitsgründen setzt die Online-Eingabe ein Passwort voraus, das Sie von der Bundesnotarkammer nach Abgleich mit dem Notarverzeichnis per Post übersandt bekommen. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass Ihre aktuelle Adresse identisch ist mit der, die beim Deutschen Notarverzeichnis registriert ist.

Etwaige Adressenänderungen übermitteln Sie bitte immer an das Deutsche Notarinstitut.

Nähere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der Deutschen Notarauskunft unter "Aktualisierung von Daten". Dort können Sie auch die Aktualität Ihrer Adresse online überprüfen.




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