Rundschreiben Nr. 03/2020 vom 16.11.2020

Änderung von Ziffer VII. der Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer (Auftreten des Notars in Öffentlichkeit und Werbung)

Die 122. Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer hat am 2. Oktober 2020 in Rottach-Egern einstimmig maßgebliche Änderungen von Ziffer VII der Richtlinienempfehlungen der Bundesnotarkammer (Auftreten des Notars in Öffentlichkeit und Werbung) beschlossen. Diese Änderungen der Richtlinienempfehlungen sind im Heft 11/2020 der Deutschen Notar-Zeitschrift veröffentlicht (DNotZ 2020, 801 f.).

Die Änderungen verfolgen den Zweck, die Richtlinienempfehlungen zum Auftreten des Notars in Öffentlichkeit und Werbung an die fortschreitende technische Entwicklung bei Auftritt und Werbung in der „digitalen Welt“ anzupassen, aber diese auch insgesamt zu konsolidieren.

Der Beschlussfassung der Vertreterversammlung sind umfangreiche Vorüberlegungen und Gremienbefassungen vorangegangen. Insbesondere wurden die Reformpläne bereits in zwei vorangegangenen Vertreterversammlungen thematisiert, der Ausschuss der Bundesnotarkammer für notarielles Berufsrecht beriet in zwei Sitzungen darüber und den Notarkammern wurde umfassend Gelegenheit zur Stellungnahme und zum Einbringen eigener Vorschläge gegeben. Aufgrund der besonderen Bedeutung für das Anwaltsnotariat wurden die Reformüberlegungen außerdem auf einer Sitzung der Konferenz der Kammern des Anwaltsnotariats erörtert.

Angesichts der naturgemäß weiten Ausstrahlungswirkung des Internets ist es von besonderer Wichtigkeit, dass eine möglichst bundeseinheitliche Rechtslage und Praxis geschaffen wird. Vor diesem Hintergrund – und vor dem Hintergrund der vorbeschriebenen umfangreichen Kammern- und Gremieneinbindung – möchten wir den Wunsch der Vertreterversammlung unterstreichen, die geänderten Richtlinienempfehlungen möglichst wortgetreu in die eigenen Richtlinien zu übernehmen.

Die der Beschlussfassung zugrundeliegenden Überlegungen finden Sie zu Ihrer Information in dem anliegenden Vermerk dargestellt, der Bestandteil dieses Rundschreibens ist.




< zurück
XS
SM
MD
LG