Rundschreiben Nr. 2/2018 vom 30.01.2018

Widerruf der Verzichtserklärung zur Ausübung des allgemeinen kommunalen Vorkaufsrechts durch die Stadt Köln

Die Oberbürgermeisterin der Stadt Köln hat uns gebeten, die beiden in der Anlage beigefügten Schreiben an unsere Mitglieder weiterzuleiten.

Das Schreiben vom 15. Januar 2018 beinhaltet den Widerruf der generellen Verzichtserklärung zur Ausübung des allgemeinen kommunalen Vorkaufsrechts mit Wirkung zum 1. Februar 2018. Dem Schreiben ist ein Auszug aus dem Amtsblatt der Stadt Köln vom 17. Januar 2018 als Anlage beigefügt.

In dem weiteren Schreiben vom 23. Januar 2018 wird klargestellt, dass lediglich die Grundstückskaufverträge von der Wiedereinführung des allgemeinen kommunalen Vorkaufsrechts betroffen sind, die ab dem 1. Februar 2018 beurkundet werden.




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