Rundschreiben Nr. 1/2013 vom 08.01.2013

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Das Bundesministerium der Justiz hat uns mit Schreiben vom 19.12.2012 mitgeteilt, dass Nicaragua am 7. September 2012 die Beitrittsurkunde zum o.g. Übereinkommen hinterlegt hat.

Der Beitritt wird im Verhältnis zu Deutschland allerdings nur wirksam, wenn Deutschland innerhalb einer Frist von sechs Monaten ab der Erklärung des Beitritts keinen Einspruch einlegt.

Für die Frage, ob ein Einspruch in Erwägung zu ziehen ist, kommt es vor allem darauf an, wie zuverlässig das Urkundenwesen in Nicaragua ist. Das Bundesministerium der Justiz bittet daher mitzuteilen, ob Erfahrungen mit Urkunden aus Nicaragua vorliegen, die einen Einspruch rechtfertigen können.

Wir bitten insoweit um Nachricht an uns bis zum 25. Januar 2013.




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