Rundschreiben Nr. 1/2012 vom 05.01.2012

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Das Bundesministerium der Justiz hat uns gebeten, Ihnen den anliegenden Abdruck der Verbalnote der Botschaft des Königsreichs der Niederlande vom 17.11.2011 zur Kenntnis zu bringen.

In der Verbalnote wird mitgeteilt, dass keiner der Vertragsstaaten Einspruch gegen den Beitritt von Costa Rica zum o.g. Übereinkommen erklärt hat. Wir verweisen insofern auf unser Rundschreiben Nr. 13/2011 vom 9. August 2011. Damit ist Costa Rica dem Übereinkommen mit Wirkung vom 14. Dezember 2011 beigetreten.




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