Rundschreiben Nr. 8/2012 vom 21.06.2012

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Das Bundesjustizministerium hat uns den anliegenden Abdruck der Mitteilung des kapverdischen Außenministeriums vom 16. März 2012 übersandt, den wir Ihnen zur Kenntnis bringen.

Die Republik Kap Verde ist bereits am 7. Mai 2009 dem Haager Übereinkommen zur Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation beigetreten. Der Beitritt trat im Verhältnis zu den Vertragsstaaten am 13. Februar 2010 in Kraft (vgl. Rundschreiben der Bundesnotarkammer Nr. 02/2010). Das kapverdische Außenministerium in Praia hat nun mit der Ausstellung von Apostillen begonnen. Die in der Vergangenheit ersatzweise durch die Deutsche Botschaft in Dakar sowie das kapverdische Honorarkonsulat in Praia ausgestellte konsularische Bescheinigung entfällt somit. Eine Befassung der Botschaft oder des Honorarkonsulats ist nicht mehr notwendig.




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