Eltern können Vormund benennen
Minderjährige Erben erfordern besonders durchdachte Regelungen. Über die Benennung eines Vormundes hinaus sollte auch bei der Erbeinsetzung notarieller Sachverstand zu Rate gezogen werden: Je nach Zeitpunkt des Versterbens können andere Erbfolgen zweckmäßig sein, und auch die Verwaltung des Vermögens im Wege der Testamentsvollstreckung will juristisch präzise festgelegt sein.
Notarielle Testamente werden amtlich verwahrt. Dadurch wird sichergestellt, dass sie im Sterbefall auch gefunden und eröffnet werden. Ein notarielles Testament kann später auch durch ein privatschriftliches Testament abgeändert oder aufgehoben werden. Auch ein testamentarisch benannter Vormund kann auf diese Weise jederzeit durch eine andere Person ersetzt werden. „Nicht selten wird dabei vergessen, genau festzulegen, in welchem Umfang die frühere Verfügung von Todes wegen bestehen bleiben soll“, erklärt Daniel Wassmann von der Notarkammer Pfalz. „Um Streit zwischen den Erben zu vermeiden, sollte insbesondere bei späterem Änderungsbedarf rechtlicher Rat eingeholt werden“, betont Wassmann.
Diese Pressemitteilung steht hier zum Download bereit.
Notarsuche
Hier finden Sie Notare ganz in Ihrer Nähe.
Zentrales Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.