Initiative der Bundesnotarkammer auf Erfolgskurs: Eine Million Eintragungen im ZVR
Der „Fall der Fälle“ kann schnell eintreten. Ein Unfall oder eine plötzliche Krankheit können beispielsweise dazu führen, dass ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, Entscheidungen zu treffen. Wer dann bereits Vorsorge getroffen und eine entsprechende Vollmacht für einen vertrauten Angehörigen oder Freund erteilt hatte, kann sich sicher sein, dass seine Wünsche erfüllt werden. Doch selbst, wenn der Bevollmächtigte um seine Befugnisse weiß, benötigt er eine Urkunde, die ihn glaubhaft vor Ärzten und Gerichten ermächtigt. Das Zentrale Vorsorgeregister hilft, diese Dokumente im Bedarfsfall schnell und unkompliziert zu finden.
Jeder Amtsrichter, der über eine Betreuung für den Betroffenen entscheidet, kann durch Zugriff über einen besonders geschützten Bereich im Internet bzw. über das Justiznetz beim Register anfragen und klären, ob es eine Vorsorgevollmacht gibt. Liegt eine solche vor, entfällt die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers. Die Anfrage bei der Bundesnotarkammer ist zu jeder Zeit und dadurch auch in Eilfällen sehr kurzfristig möglich. Im ZVR können nicht nur Vorsorgevollmachten, sondern auch Betreuungsverfügungen und mit Vorsorgeurkunden kombinierte Patientenverfügungen registriert werden.
Das Zentrale Vorsorgeregister wurde 2003 auf Initiative der Bundesnotarkammer eingerichtet. Seither verzeichnet die Bundesnotarkammer einen stetig wachsenden Zuspruch in der Bevölkerung. Täglich werden bis zu 1.000 Neueintragungen vorgenommen. „Unser Anliegen ist zu gewährleisten, dass die Vorsorgeurkunden der Bürgerinnen und Bürger im Ernstfall leichter gefunden werden. Denn nur eine Vollmacht, die bei Bedarf rasch aufgefunden werden kann, ist auch wirkungsvoll“, so Diehn.
Weitere Informationen zum Zentralen Vorsorgeregister gibt es unter www.vorsorgeregister.de.
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Zentrales Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.