Der Notar - mit Sicherheit gut beraten.
Auf der so ermittelten Grundlage wirkt der Notar auf eine Einigung im Sinne eines freiwilligen Interessenausgleichs hin. Lässt sich eine solche Einigung nicht erzielen, findet die Tätigkeit des Notars ihr Ende. Wird hingegen eine Einigung erzielt, so schlägt sich das Ergebnis in der Regel in einem Vertrag nieder, mag der Vertrag dann Kaufvertrag, Erbvertrag, Gesellschaftsvertrag oder anders heißen.
Notare beraten und belehren ihre Mandanten über den (möglichen) Vertragsinhalt und stellen dabei sicher, dass unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Ziel ist, ein Gleichgewicht zwischen den Vertragsparteien zu erreichen, soweit dieses von rechtlicher Information und der Kenntnis rechtlicher Gestaltungsmöglichkeiten abhängt. Notare tragen hiermit wesentlich zur Sicherstellung eines wirksamen Verbraucherschutzes bei.
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