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Formen des Notariats in Deutschland

In Deutschland existieren zwei verschiedene Notariatsformen. Selbstverständnis, Tätigkeiten und Pflichten sind jedoch für alle Notarinnen und Notare gleich.
Notariatsformen in Deutschland
Notariatsformen in Deutschland

In etwa zwei Dritteln des Bundesgebietes werden die Notarinnen und Notare zur hauptberuflichen Notartätigkeit auf Lebenszeit bestellt (in der Landkarte grau). Demgegenüber werden in etwa einem Drittel Deutschlands Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte mit mehrjähriger Berufserfahrung und Nachweis der erforderlichen notarspezifischen Qualifikation zu Notarinnen und Notaren bestellt (in der Landkarte blau). Sie üben diesen Beruf neben dem des Anwaltsberufs aus ("Anwaltsnotarin", „Anwaltsnotar").

Unabhängig von den verschiedenen Notariatsformen haben alle Notarinnen und Notare die gleichen Beurkundungszuständigkeiten und unterliegen den gleichen Amtspflichten.

Im Hinblick darauf, dass Anwaltsnotarinnen und -notare das Notariat neben dem Anwaltsberuf ausüben, gibt es derer mehr als hauptberufliche Notarinnen und Notare. Derzeit gibt es bundesweit ca. 1.500 hauptberufliche Notarinnen und Notare und 5.600 Anwaltsnotarinnen und -notare. Die Notarstatistik für Deutschland können Sie hier abrufen.

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