Berechnungsweise der Notargebühren

Die Höhe der Notarkosten richtet sich ausschließlich nach Bedeutung und Wert des Geschäfts und nicht nach dem Arbeitsaufwand des Notars.
Für jedes Geschäft sieht die bundesweit einheitliche Kostenordnung einen bestimmten Gebührensatz vor. Ausgehend vom jeweiligen Gebührensatz errechnet sich die konkrete Gebühr nach der vom Geschäftswert abhängigen Gebührenstaffelung. Die Beurkundungsgebühr umfasst dabei die umfassende Beratung durch den Notar, die Entwurfsfertigung sowie die Beurkundung im engeren Sinne.

Die Höhe einer einzelnen Gebühr kann mit Hilfe eines von uns erstellten Gebührenrechners auf Basis des Programms Microsoft Excel™ ermittelt werden. Der Gebührenrechner kann auch von dieser Internetseite heruntergeladen werden. Für die Richtigkeit der Berechnung übernehmen wir keine Gewähr.