Beispielberechnungen
Nachfolgend finden Sie einige Berechnungsbeispiele zu Notarkosten bei ausgewählten notariellen Tätigkeiten. Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall andere Auslagen entstehen können. Gebühren für den Entwurf einer Urkunde werden nur dann in Rechnung gestellt, wenn es nicht zur Beurkundung durch den Notar kommt. Fertigt ein Dritter, z.B. ein Rechtsanwalt, einen Entwurf, so fällt auch in diesem Fall die übliche Beurkundungsgebühr an.
Nicht berücksichtigt sind Kosten, die mit der Leistung des Notars nicht im Zusammenhang stehen wie Gerichtsgebühren (einschließlich Registergebühren) oder Verkehrssteuern.
Die hier aufgeführten Berechnungsbeispiele erfassen nur typische, wenn auch sorgfältig zusammengestellte Fallkonstellationen. Aus versehentlichen Fehlern in den Berechnungsbeispielen können also gegenüber dem einzelnen Notar oder der Bundesnotarkammer keine Ansprüche hergeleitet werden.
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Zentrales Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
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