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Immobilienkauf

Der Kauf oder Verkauf einer Immobilie ist für viele Menschen das finanziell größte und wichtigste Geschäft in ihrem Leben. Oftmals müssen erhebliche Beträge des ersparten Vermögens investiert und zusätzlich Darlehen zur Finanzierung aufgenommen werden.

Damit Käufer- und Verkäuferseite bei einem solch wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und eine rechtlich einwandfreie Gestaltung und Abwicklung des Vertrags gewährleistet ist, hat der Gesetzgebende die Mitwirkung einer Notarin oder eines Notars vorgesehen. Es ist ihre oder seine Aufgabe, als neutrale und unabhängige Beraterin oder Berater die Interessen aller Parteien im Blick zu haben und für faire und ausgewogene Regelungen zu sorgen.

Sie besprechen mit den Vertragsbeteiligten deren Zielvorstellungen und informieren sie über die Regelungsmöglichkeiten. Dabei werden beide Parteien unparteiisch beraten und umfassend über eventuelle Risiken und mögliche Alternativgestaltungen aufgeklärt. So ist gewährleistet, dass Irrtümer vermieden und unerfahrene Beteiligte nicht benachteiligt werden. Die Notarin oder der Notar achten dabei insbesondere darauf, dass die Vertragsparteien keine ungesicherten Vorleistungen erbringen. Dadurch ist gewährleistet, dass einerseits die erwerbende Partei den Kaufpreis erst dann zahlen muss, wenn ihr (lastenfreier) Eigentumserwerb ausreichend gesichert ist, und andererseits die verkaufende Partei ihr Eigentum nicht verliert, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben.

Im Rahmen der Beurkundung wird der Vertrag im Beisein aller Beteiligten vollständig vorgelesen. Über das Verlesen der Urkunde hinaus erläutern die Notarin oder der Notar nochmals den rechtlichen Inhalt und die Tragweite des Vertrags. Erst wenn alle offenen Fragen beantwortet sind und letzte Änderungs- und Ergänzungswünsche berücksichtigt wurden, wird der Vertrag unterzeichnet. Nach der Beurkundung sorgen sie für eine sichere und reibungslose Abwicklung des Vertrags. Insbesondere werden von ihnen sämtliche Unterlagen besorgt und überprüft, die für den rechtssicheren und lastenfreien Erwerb durch die Käuferin oder den Käufer erforderlich sind.

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