Impressum
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Anschrift Büro Berlin
Mohrenstraße 34
10117 Berlin
Telefon
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Telefax
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bnotk@bnotk.de
Verantwortlich
Hauptgeschäftsführer der Bundesnotarkammer
Notarassessor Dr. Jens Bormann, LL.M. (Harvard)
Redaktion
Notarassessor Dr. Thomas Diehn, LL.M. (Harvard)
Ergänzende Angaben nach TMG/Rundfunkstaatsvertrag
Die Bundesnotarkammer ist eine nach den §§ 76 ff. BNotO errichtete Körperschaft des öffentlichen Rechts. Die Bundesnotarkammer wird gemäß § 82 Abs. 1 BNotO gerichtlich und außergerichtlich durch ihren Präsidenten vertreten. Die Bundesnotarkammer unterliegt gemäß § 77 Abs. 2 BNotO der Rechtsaufsicht durch das Bundesministerium der Justiz. Die näheren Bestimmungen über die Organe der Bundesnotarkammer und ihre Befugnisse sind gemäß § 89 BNotO in der Satzung getroffen.
Gestaltung und Programmierung:
publicgarden GmbH,
Schumannstr. 17, 10117 Berlin
www.publicgarden.de
Übersetzungen ins Spanische:
Fa. Markus Glage, Löwestr. 28, 10249 Berlin
Notarsuche
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Zentrales Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.
Meldungen
Entwurf eines Gesetzes zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare
15.02.2010 Der Freistaat Bayern, Berlin, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben einen Gesetzentwurf der Länder zur Übertragung von Aufgaben im Bereich der freiwilligen Gerichtsbarkeit auf Notare in den Bundesrat eingebracht.
Erbeinsetzung und Schenkung zugunsten des Schwiegerkindes
15.02.2010 Der Bundesgerichtshofes hat unter Aufgabe seiner bisherigen Rechtsprechung am 3.2.2010 (Az. XII ZR 189/06) entschieden, dass Schwiegereltern nach Scheidung ihres Kindes Geschenke vom ehemaligen Schwiegerkind zurückverlangen können.
Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung eröffnet
15.01.2010 Das Prüfungsamt für die notarielle Fachprüfung hat zu Jahresbeginn seine Arbeit aufgenommen. Es hat die Aufgabe, die ab Mai 2011 erforderliche Prüfung durchzuführen, um neben dem Beruf des Rechtsanwalts gleichzeitig zum Notar bestellt zu werden. Das Prüfungsamt ist eine fachlich unabhängige Behörde bei der Bundesnotarkammer.