Berichte über die Tätigkeit der Bundesnotarkammer

Gemäß § 82 Abs. 3 Satz 1 Bundesnotarordnung erstattet das Präsidium der Bundesnotarkammer dem Bundesministerium der Justiz jährlich einen schriftlichen Bericht über die Tätigkeit der Bundesnotarkammer.
Die Bundesnotarkammer berichtet dem Bundesministerium der Justiz insbesondere über die Erfüllung der ihr gesetzlich zugewiesenen Aufgaben. Die Tätigkeitsberichte werden in den Deutschen Notar-Zeitschrift veröffentlicht.

Nachfolgend stehen die Tätigkeitsberichte für die jeweiligen Berichtsjahre auch zum Download als PDF-Dokument bereit.

Tätigkeitsberichte 1990-1999