circular Nr. 4/2015 from 16.04.2015

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation; Urkunden aus Jemen und der Ukraine

In der Anlage übersende ich Ihnen ein Schreiben des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 9. April 2015.

Darin wird mitgeteilt, dass Anfang März 2015 die Deutsche Botschaft in Jemen geschlossen wurde, so dass die Legalisation jemenitischer Urkunden bis auf Weiteres nicht möglich ist. Außerdem enthält das Schreiben Informationen zur Ausstellung ukrainischer Personenstandsurkunden.

Näheres entnehmen Sie bitte der Anlage.




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