circular Nr. 7/2013 from 05.03.2013

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Das Bundesministerium der Justiz hat uns gebeten, Ihnen das anliegende Schreiben betreffend irakische Urkunden zur Kenntnis zu bringen.

In dem Schreiben wird mitgeteilt, dass nach Mitteilung des Auswärtigen Amtes die Inaugenscheinnahme irakischer Urkunden durch die Deutsche Botschaft Bagdad ab dem 1. Februar 2013 nicht mehr möglich ist.

Irakische Urkunden können den Landeskriminalämtern und dem Bundespolizeipräsidium Potsdam zur Überprüfung vorgelegt werden.




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