circular Nr. 26/2013 from 14.10.2013

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation. Einstellung der Legalisation kirgisischer Urkunden

Das Bundesministerium der Justiz hat uns mit Schreiben vom 1. Oktober 2013 mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt auf der Grundlage eines Berichts der Botschaft Bischkek über die Unzuverlässigkeit des dortigen Urkundswesens die Einstellung der Legalisation für Urkunden aus der Kirgisischen Republik gebilligt hat.

Gegen den Beitritt der Kirgisischen Republik zum Haager Übereinkommen vom 5. Oktober zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation hatte die Bundesrepublik Deutschland bereits in der Vergangenheit Einspruch eingelegt. Kirgisische Urkunden können künftig im Einzelfall auf dem Weg der Amts- oder Rechtshilfe überprüft werden.




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