circular Nr. 12/2012 from 07.09.2012

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation

Das Bundesministerium der Justiz hat uns gebeten, Ihnen den anliegenden Abdruck der Notifikation des Niederländischen Außenministeriums vom 2. August 2012 zur Kenntnisnahme zu bringen.

In der Notifikation sind die Behörden aufgeführt, die für die Erteilung der Apostille in Andorra zuständig sind.




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