Rundschreiben Nr. 29/2013 vom 23.12.2013

Haager Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation, Einstellung der Legalisation äthiopischer Urkunden

Das Bundesministerium der Justiz hat uns mit Schreiben vom 17. Dezember 2013 mitgeteilt, dass das Auswärtige Amt auf der Grundlage eines Berichts der Botschaft Addis Abeba über die Unzuverlässigkeit des dortigen Urkundswesens die Einstellung der Legalisation für Urkunden aus Äthiopien beabsichtigt.

Das Bundesministerium der Justiz bittet daher mitzuteilen, ob Bedenken gegen diese Maßnahme bestehen.

Wir bitten insoweit um Nachricht an uns bis zum 8. Januar 2014.




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