Der Notar - der Zukunft zugewandt.
Das Signaturgesetz bietet hierfür verschiedene Verschlüsselungsverfahren an. Mit diesen Verfahren werden elektronische Dokumente kodiert und so zum einen gegen Verfälschung gesichert und zum anderen einem bestimmten Absender zugeordnet. Dieser Absender weist sich durch ein Zertifikat aus, das dem elektronischen Dokument beigefügt wird. Ein Zertifikat kann zugleich Auskunft darüber geben, ob der Absender befugt ist, als Angehöriger eines Berufsstandes oder als Vertreter einer anderen Person bestimmte Erklärungen abzugeben.
Darüber hinaus arbeiten die notariellen Standesvertretungen aktiv daran mit, die einschlägigen Vorschriften den Erfordernissen des elektronischen Rechtsverkehrs anzupassen, ohne dass dadurch ein Verlust an Rechtssicherheit eintritt.
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