Der hauptberufliche Notar ("Nurnotar")
Die Auswahl von Bewerbern für den Anwärterdienst erfolgt durch das Landesjustizministerium unter Beteiligung der örtlichen Notarkammer und zum Teil auch des Präsidenten des jeweiligen Oberlandesgerichts. Es werden nur so viele Bewerber in den Anwärterdienst übernommen, wie später voraussichtlich als Notare bestellt werden können. Nur solche Bewerber werden eingestellt, die die Gewähr dafür bieten, dass sie sich nach Persönlichkeit, Fähigkeiten, Kenntnissen und Leistungen für das Notaramt eignen. Für den Nachweis der fachlichen Qualifikation sind Examina mit besonders herausragenden Ergebnissen erforderlich.
Die Ausübung eines anderen Berufes neben dem Notarberuf oder die Verbindung mit Angehörigen anderer Berufe ist den hauptberuflichen Notaren untersagt.
Notarsuche
Hier finden Sie Notare ganz in Ihrer Nähe.
Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu häufigen Begriffen in notariellen Urkunden.
Zentrales Vorsorgeregister

Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.
Zentrales Testamentsregister

Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ist seit 2012 das bundesweite Register für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge.