Der Anwaltsnotar

Der Anwaltsnotar unterscheidet sich vom hauptberuflichen Notar lediglich dadurch, dass er das Notaramt neben einem anderen Beruf, nämlich dem des Rechtsanwalts ausübt.
Notariatsformen in Deutschland
Notariatsformen in Deutschland
Möglichen Interessenkollisionen, die daraus entstehen können, dass der Anwaltsnotar in seiner Eigenschaft als Rechtsanwalt die einseitigen Interessen einer Partei vertritt, während er in seiner Eigenschaft als Notar unabhängiger und unparteiischer Betreuer aller Beteiligten ist, versucht das Gesetz durch umfangreiche Mitwirkungsverbote entgegenzuwirken. So darf der Anwaltsnotar nicht in einer Angelegenheit als Notar tätig werden, in der er bereits als Rechtsanwalt tätig war (und umgekehrt). Verstöße hiergegen können bis zur endgültigen Amtsenthebung führen.

Der Zugang zum Anwaltsnotariat ist neu geregelt worden. Voraussetzung für die Bestellung zum Anwaltsnotar wird in Zukunft das Bestehen einer notariellen Fachprüfung sein, die den hohen Qualitätsstandard des Notariats sichert. Die Prüfung wird durch ein bei der Bundesnotarkammer eingerichtetes Prüfungsamt abgenommen. Anschließend durchläuft der Bewerber eine  Praxisausbildung bei einem Notar, welche durch Praxislehrgänge oder Erfahrungen als Notariatsvertreter oder -verwalter verkürzt werden kann.