presentation

Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG)

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt.

Notarinnen und Notare sind gemäß § 17 Absatz 1 Satz 1 BNotO verpflichtet, die nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben – nicht mehr und nicht weniger. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig.

Die aktuelle Fassung des Gerichts- und Notarkostengesetzes finden Sie hier.

XS
SM
MD
LG