Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer
fasst nach § 83 Abs. 1 Bundesnotarordnung die Beschlüsse der Bundesnotarkammer
und
wählt nach § 81 Abs. 1 Bundesnotarordnung das Präsidium der Bundesnotarkammer.
In der Vertreterversammlung treten die Präsidenten der 21 Notarkammern zusammen. Jede Notarkammer hat so viele Stimmen, wie sich Oberlandesgerichte in ihrem Kammerbezirk befinden.
Die Vertreterversammlung tagt mindestens zweimal im Jahr.
Alle Mitglieder der Vertreterversammlung der Bundesnotarkammer sind ehrenamtlich tätig.
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Glossar
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Zentrales Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.