Das Präsidium der Bundesnotarkammer

Der Präsident vertritt die Bundesnotarkammer. Das Präsidium besteht neben dem Präsidenten aus zwei Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern.
Je ein Vizepräsident muss ein zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellter Notar und ein Anwaltsnotar sein. Insgesamt müssen dem Präsidium vier zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notare und drei Anwaltsnotare angehören.

Derzeit gehören dem Präsidium der Bundesnotarkammer an:

  • Notar Dr. Timm Starke, Bonn, als Präsident,
sowie
  • Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schäfer, Hamm, als Vizepräsident,
  • Notar Justizrat Richard Bock, Koblenz, als Vizepräsident,
  • Notar Dr. Stefan Görk, München,
  • Notar Professor Dr. Stefan Hügel, Weimar,
  • Rechtsanwalt und Notar Gerd-Walter Jung, Lübeck, und
  • Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst Wolfgang Schäfer, Frankfurt.