Das Präsidium der Bundesnotarkammer

Der Präsident vertritt die Bundesnotarkammer. Das Präsidium besteht neben dem Präsidenten aus zwei Vizepräsidenten und vier weiteren Mitgliedern.
Je ein Vizepräsident muss ein zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellter Notar und ein Anwaltsnotar sein. Insgesamt müssen dem Präsidium vier zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notare und drei Anwaltsnotare angehören.

Derzeit gehören dem Präsidium der Bundesnotarkammer an:

  • Notar Dr. Tilman Götte, München, als Präsident,
sowie
  • Rechtsanwalt und Notar Hermann Meiertöns, Oldenburg, als Vizepräsident,
  • Notar Justizrat Richard Bock, Koblenz, als Vizepräsident,
  • Notar Professor Dr. Stefan Hügel, Weimar,
  • Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst Wolfgang Schäfer, Frankfurt,
  • Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schäfer, Hamm, und
  • Notar Dr. Timm Starke, Bonn.