Das Präsidium der Bundesnotarkammer
Je ein Vizepräsident muss ein zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellter Notar und ein Anwaltsnotar sein. Insgesamt müssen dem Präsidium vier zur hauptberuflichen Amtsausübung bestellte Notare und drei Anwaltsnotare angehören.
Derzeit gehören dem Präsidium der Bundesnotarkammer an:
- Notar Dr. Timm Starke, Bonn, als Präsident,
- Rechtsanwalt und Notar Ulrich Schäfer, Hamm, als Vizepräsident,
- Notar Justizrat Richard Bock, Koblenz, als Vizepräsident,
- Notar Dr. Stefan Görk, München,
- Notar Professor Dr. Stefan Hügel, Weimar,
- Rechtsanwalt und Notar Gerd-Walter Jung, Lübeck, und
- Rechtsanwalt und Notar Dr. Ernst Wolfgang Schäfer, Frankfurt.
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Glossar
Hier finden Sie Erläuterungen zu häufigen Begriffen in notariellen Urkunden.
Zentrales Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.
Zentrales Testamentsregister
Das Zentrale Testamentsregister (ZTR) ist ab 2012 das bundesweite Register für amtlich verwahrte Testamente und Erbverträge.