Elektronischer Rechtsverkehr in Grundbuch- und Vereinsregistersachen
Das Gesetz zur Erleichterung elektronischer Anmeldungen zum Vereinsregister und anderer vereinsrechtlicher Änderungen, das zum 30.09.2009 in Kraft getreten ist, hat Hindernisse auf dem Weg zur Zulassung elektronischer Vereinsregisteranmeldungen beseitigt. Ob im Bereich des Grundbuch- und des Vereinsregisterwesens der elektronische Rechtsverkehr zugelassen wird, liegt nunmehr bei den Ländern. In einer Umfrage durch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Elektronischer Rechtsverkehr“ haben sich die Landesjustizverwaltungen zu den Planungen hinsichtlich der Eröffnung des elektronischen Rechtsverkehrs in Grundbuch- und Vereinsregistersachen wie folgt geäußert:
| Landesverwaltung | Grundbuchsachen | Vereinsregistersachen |
| Baden-Württemberg | sukzessive Einführung ab 2011 | derzeit keine Planungen |
| Bayern | derzeit keine Planungen | bereits eingeführt |
| Berlin | Keine Planungen für 2010 | Satrt: 1.Januar 2010 |
| Brandenburg | derzeit keine Planungen | Entscheidung nicht vor Ende 2010; hängt ab von Pilotierung in Schleswig-Holstein |
| Bremen | derzeit keine Planungen | derzeit keine Planungen |
| Hamburg | derzeit keine Planungen | derzeit keine Planungen |
| Hessen | Pilotierung in 2010 bei 1-2 Amtsgerichten | ab Frühjahr 2010 Zulassung der Anmeldung; keine elektronische Akte wegen hessischer Beglaubigungsbesonderheiten |
| Mecklenburg-Vorpommern | keine Angaben | keine Angaben |
| Niedersachen | wird geprüft; keine konkreten Zeitplanungen | wird geprüft; keine konkreten Zeitplanungen |
| Nordrhein-Westfalen | Erprobung Frühjahr 2010; Echtbetrieb beginnt anschließend | derzeit keine Planungen |
| Rheinland-Pfalz | derzeit keine Planungen | Einführung 1.HJ 2010 |
| Saarland | keine Angaben | keine Angaben |
| Sachsen | Test in 2010; Echtbetrieb ab 2011 | möglichst 3.Quartal 2010 |
| Sachsen-Anhalt | derzeit keine Planungen | ab 1.Januar 2010 |
| Schleswig-Holstein | derzeit keine Planungen | Umsetzung im 1.HJ 2010 |
| Thüringen | derzeit keine Planungen | fakultative Einführung in 2010 |
Anmeldungen zum Vereinsregister dürfen demnach bereits in Bayern, Berlin und Sachsen-Anhalt elektronisch eingereicht werden. Weitere Bundesländer werden im Laufe des Jahres folgen. Das Programm XNotar ermöglicht die Erstellung elektronischer Vereinsregisteranmeldungen für diejenigen Bundesländer, die den elektronischen Zugangsweg eröffnet haben, ab der Version XNotar 3.3. Diese wird voraussichtlich ab Ende Februar 2010 als Pilotversion zur Verfügung stehen. Im Bereich des Grundbuchs wird der elektronische Rechtsverkehr 2010 zunächst im Rahmen von Pilotbetrieben erprobt. Diese Erprobung bereiten die beteiligten Bundesländer derzeit in enger Zusammenarbeit mit der Bundesnotarkammer vor. Die weiteren Schritte zu einer großflächigen Einführung werden auch von dem Ergebnis der Erprobung abhängen.
Über die weiteren Entwicklungen werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.
Notarsuche
Hier finden Sie Notare ganz in Ihrer Nähe.
Zentrales Vorsorgeregister
Das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR) ist das bundesweite Register für Vorsorge-
vollmachten und Patientenverfügungen. Wir führen es im gesetzlichen Auftrag.